3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 27. Dezember 2024 verlangte die Beschuldigte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen und Ersuchen um amtliche Verteidigung die Abänderung der Dispositivziffern 1, 2.1 und 4 (Teilanfechtung) des vorinstanzlichen Urteils wie folgt: 1. A._____ sei neu vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs gemäss dem Anklagesachverhalt 2 freizusprechen und die Dispositivziffer 1. des Urteils sei dementsprechend abzuändern; 2. Die Geldstrafe von 100 Tagessätzen gemäss Dispositivziffer 2.1. sei infolge des Freispruchs betreffend den Vorwurf des Hausfriedensbruchs neu um 10 Tagessätze zu reduzieren;