7.2. Der Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss lit. e-g) im Gesamtbetrag von Fr. 3'112.00 auferlegt. 7.3. Die Kosten für die Übersetzung gemäss lit. d) gehen zu Lasten des Staates (Art. 426 Abs. 3 lit. b StPO). 8. Dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten, Geronimo Gallarotti, Rechtsanwalt, Zürich, wird eine Entschädigung von Fr. 5'504.35 (inkl. 7.7% MwSt. von Fr. 3'207.10 und 8.1% MwSt. von Fr. 1'896.67, jeweils inkl. Auslagen) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss lit. c.) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen.