Zu denken ist u.a. an unnötige Bindung von polizeilichen Ressourcen durch Schaulustige oder durch Panik in der Bevölkerung bei gleichzeitigem Grossereignis. Es kann als Beispiel für die unnötige polizeiliche Ressourcenbindung darauf hingewiesen werden, dass sich die durch die Sprachnachricht verunsicherte E._____ nachvollziehbarerweise um 19.57 Uhr bei der Kantonspolizei meldete, um die von C._____ verbreiteten Informationen zu verifizieren (act. 37).