Das ist aus den detaillierten Angaben im Polizeijournal über den Ablauf des Polizeieinsatzes zu schliessen (act. 35, vgl. auch act. 33). Auf die Frage des Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten am 20. November 2024, wie man von der Drohung in Wohlen anders als durch das Journal hätte wissen können, antwortete der Beschuldigte denn auch, zu diesem Zeitpunkt vermutlich nicht, relativ bald sei (aber) etwas in den Medien, vor allem den sozialen Medien gekommen (act. 95). Letzteres vermag den Beschuldigten nicht zu entlasten.