__ über die mögliche Art der Bedrohung geredet habe. In diesem Gespräch habe man auch diskutiert, ob es eine Drohung sei, die mit einer Bombe zusammenhängen könne. D._____ habe dann den IS ins Spiel gebracht (act. 57 f.). Die Lebenspartnerin des Beschuldigten hielt in ihrer "Stellungnahme" vom 23. April 2024 (act. 45) fest, dass sie gestützt auf den Hinweis des Beschuldigten ihre Tochter darüber informiert habe, dass etwas in Wohlen passieren werde und dass sie nach Hause kommen solle. Sie sei verzweifelt gewesen und habe am ganzen Körper gezittert; sie habe zur Tochter gesagt, dass "es alles sein" könne, "Schiesserei, Einbruch, Überfall" (act. 45 f.).