2. 2.1. Das Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 20. November 2024 unter Kostenfolgen der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 260.00, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 2'600.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. 2.2. Nach Zustellung des Urteilsdispositivs am 29. November 2024 meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 2. Dezember 2024 die Berufung an. Das schriftlich begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 26. März 2025 eröffnet.