Der Beschuldigte forderte seine Lebenspartnerin B._____ auf, ihre Tochter C._____ anzurufen und zu schauen, dass sie nach Hause komme. Er sagte seiner Lebenspartnerin B._____ zwischen 19.02 Uhr und ca. 19.16 Uhr, dass es eine Drohung gegeben habe und etwas passieren könnte. Er erzählte ihr, dass gegen 20.00 Uhr in der Umgebung Wohlen etwas passieren könnte und erwähnte einen Anschlag oder eine Schiesserei und den Islamischen Staat (IS).