Gegenstand Verletzung des Amtsgeheimnisses -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 30. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen den Beschuldigten Anklage wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und verlangte seine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 260.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 2'600.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen: