Eine solche Ablenkung wird dem Beschuldigten in der Anklage aber nicht vorgeworfen und ist auch nicht ersichtlich. Stattdessen hat der Beschuldigte ausgeführt, seine Tochter habe die Geschwindigkeit – wie auch er selbst – lustig gefunden und habe gelacht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.). Weiter dürfte die Geschwindigkeitsüberschreitung nur von kurzer Dauer gewesen sein, da die Höchstgeschwindigkeit noch vor der Passhöhe auf 60 km/h reduziert wird und der Beschuldigte dort – nach eigenen Angaben – abgebremst habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6).