Es ist somit nicht so, dass der Lenker des überholten Fahrzeugs mit besonders hoher Geschwindigkeit oder zu einem Zeitpunkt, in dem er nicht damit hätte rechnen müssen, überholt worden ist. Mithin ist von einem gefahrlos stattgefunden Überholmanöver auszugehen. Dass der Beschuldigte die Geschwindigkeit danach, als er sich wieder auf der Normalspur befunden hatte, massiv überschritten hat, ändert daran nichts. Auf der Fotoaufnahme ist weiter ersichtlich, dass dem Beschuldigten im Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrzeug auf der entgegengesetzten Fahrbahn entgegengekommen ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich zwischen dem Beschuldigten und diesem Fahrzeug eine ganze