4.2. Die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 6'296.60 (inkl. Fr. 462.30 MwSt.) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 2.1. Mit Berufungserklärung vom 10. April 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei in Abänderung der Ziff. 2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, Probezeit 4 Jahre, zu verurteilen (Berufungserklärung S. 1).