Ihm wurde vorgeworfen, er sei am Samstag, 20. Mai 2023 um 12.50 Uhr mit seinem Personenwagen BMW M140i, AG aaa, in 5024 Küttigen auf der Staffeleggstrasse in Fahrtrichtung Frick nach einem Überholmanöver auf einer dort zweispurig geführten Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h (nach einem Toleranzabzug von 5 km/h) statt der erlaubten 80 km/h gefahren und habe damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 68 km/h überschritten. 2. Das Bezirksgericht Aarau fällte am 14. November 2024 folgendes Urteil: