Gegenstand Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Strafzumessung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 28. Mai 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen den Beschuldigten Anklage wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 lit. c SVG (GA act. 1 f.).