4. Die vom Beschuldigten gegen das Obergerichtsurteil erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil 6B_1057/2023 vom 11. März 2025 gut, soweit es darauf eintrat. Es hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. -3- 5. 5.1. Mit Verfügung vom 25. März 2025 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, den Parteien Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme einzureichen und Anträge zu stellen und der Beschuldigte aufgefordert, sich zu seinen aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnissen zu äussern.