Der Verteidiger hat die Kostennote anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zofingen eingereicht (GA 93 ff.). Er macht einen Gesamtaufwand von 22.15 Stunden à Fr. 240.00 zzgl. Auslagen von Fr. 412.00 und 8.1 % MwSt., d.h. insgesamt Fr. 6'191.95 geltend, wobei er davon eine Entschädigung der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 17. September 2024 in der Höhe von Fr. 2'083.30 (inkl. MwSt.) abzieht. Die noch geltend gemachte Entschädigung in der Höhe von Fr. 4'108.65 erscheint angemessen. Für das erstinstanzliche Verfahren ist dem freigewählten Verteidiger eine angemessene Entschädigung von Fr. 4'108.65 auszurichten (§ 9 Abs. 1 und 2bis AnwT; § 13 AnwT).