Aufgrund der Empfehlung durch den Rechtsanwalt wurden zunächst die neu angefallenen Anwaltshonorarrechnungen des Büros E._____ im Zusammenhang mit dem arbeitsrechtlichen Verfahren vor Bundesgericht an die B._____ GmbH adressiert, damit sie in der Buchhaltung verbucht werden konnten, und schliesslich die Hälfte der Rechnung von der F._____ AG auf die B._____ GmbH gebucht. Bis zu diesem Ratschlag durch das Büro E._____ hatte der Beschuldigte jeweils alles privat bezahlt. Es gab sodann keinerlei Anzeichen, dass die Auskunft des Büros E._____ irreführend oder unzuverlässig gewesen sein soll.