Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.). Es fehlt somit an einer unmittelbaren Einkommenserzielung bei der B._____ GmbH und den Rechtsberatungskosten, um diese Kosten als geschäftsbedingte Gewinnungskosten einzustufen (vgl. REICH/ZÜGER/BETSCHART, a.a.O., N. 7 zu Art. 27 DBG). - 14 -