Gemäss seinem Verteidiger habe die neue Rechtsvertretung durch die Kanzlei E._____ den Beschuldigten darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten für die Rechtsberatung zumindest teilweise als Geschäftsaufwand verbucht werden können (GA 33 f.). Der "damalige Buchhalter" habe dann die entsprechenden Buchungen vorgenommen. Der Beschuldigte habe sich auf die Empfehlung seines "Steuerberaters" und der Kanzlei E._____ verlassen (GA 34).