Er habe diese Kündigung bis vor Bundesgericht weitergezogen und verloren, weshalb er die gesamten Anwaltskosten vor Bundesgericht und die Hälfte der Anwaltskosten der Gegenpartei über die Firma abgerechnet habe, wobei er die andere Hälfte der Anwaltskosten sowie die Kosten des Bundesgerichts, die Kosten des Appellationsgerichts plus die eigenen Anwaltskosten von gesamthaft Fr. 70'000.00 privat bezahlt habe (UA 4.1 S. 2 f.). Gemäss einer der Staatsanwaltschaft eingereichten Auflistung durch den Beschuldigten habe dieser Fr. 70'662.20 privat und Fr. 37'179.00 (Fr. 9'644.00 + Fr. 27'535.00) über die B._____ GmbH bezahlt (UA 4.1 S. 10).