Arbeitsverhältnis mit der H._____ Genossenschaft fristlos gekündigt worden, was zu einem Rechtsstreit geführt habe. Die gesamten Kosten der Gegenpartei seien daher hälftig der B._____ GmbH belastet worden. Die andere Hälfte sowie die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten seien privat getragen worden. Da das Arbeitsverhältnis des Beschuldigten mit der B._____ GmbH Auslöser des Rechtsstreits gewesen sei, sei diese Kostenaufteilung als sachgerecht erachtet worden (UA 1.3 S. 16 ff.). Mit Schreiben vom 20. Februar 2023 nahm der seit 10. Dezember 2021 von der B._____ GmbH bevollmächtigte Rechtsanwalt zum eingeleiteten Strafverfahren gegen die B.__