5.2.3. Der Beschuldigte erklärte auf erstes Nachfragen des Kantonalen Steueramts zu den Steuererklärungen 2019 und 2020 mit Schreiben vom 21. September 2021, dass die Rechnung "F._____ AG Rechtsberatung" zur Hälfte durch die Mitverantwortliche B._____ GmbH übernommen worden sei (UA 1.3 S. 36). In einem weiteren Schreiben an das Kantonale Steueramt vom 30. November 2021 zu den Einschätzungsvorschlägen 2019 und 2020 hielt der Beschuldigte fest, dass die Positionen "Rechtsberatung E._____" über Fr. 9'644.00 und "Rechtsberatung F._____ AG" über Fr. 27'535.00 nicht rein privatrechtlicher Natur gewesen seien. Ihm sei u.a. wegen seines Arbeitsverhältnisses mit der B._____ GmbH das damalige