3. 3.1. Sofern der Beschuldigte rügt, der Anklagegrundsatz sei verletzt, da im Strafbefehl lediglich pauschal geltend gemacht werde, der Beschuldigte habe Privataufwand zu Unrecht über die B._____ GmbH abgerechnet, ohne aber darzulegen, inwiefern dies ein strafbares Verhalten darstellen würde (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10), so ist dem Folgendes entgegenzuhalten: