19-22 S. 6 f.). Soweit dem Beschuldigten vorgeworfen werde, er hätte seinen Privatanteil bei der Einreichung der Steuererklärung nicht ausgewiesen, so hält dieser entgegen, dass er bis zur Beauftragung des Anwaltsbüros E._____ die Rechtskosten selber bezahlt habe und erst das Anwaltsbüro ihn über eine Kostenübernahme der Rechtsberatungskosten in Kenntnis gesetzt habe. Erst ab diesem Zeitpunkt seien die Rechnungen neu auf die B._____ GmbH adressiert worden und hätten in der Buchhaltung verbucht werden -7-