__ GmbH ein klarer Kausalzusammenhang bestanden habe. Die B._____ GmbH habe Kredite vermitteln und daraus Provisionen erzielen können einzig und allein wegen des Netzwerks des Beschuldigten im Umfeld der H._____ Genossenschaft. Nach der fristlosen Entlassung des Beschuldigten seien die Umsätze der Gesellschaft abgestürzt (vgl. Berufungsbegründung Rz. 5-15 S. 3 ff.). Gegenstand der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit der H._____ Genossenschaft sei u.a. auch der Wortlaut des Arbeitszeugnisses gewesen, welcher dahingehend lautete, dass der Beschuldigte aufgrund grober Verletzungen interner Weisungen ausgeschieden sei.