2.2. Der Beschuldigte macht mit Berufung im Wesentlichen geltend, er sei am 31. März 2016 fristlos von der H._____ Genossenschaft entlassen worden. Die fristlose Kündigung sei Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zum Bundesgericht gewesen, wobei es um drei Sachverhaltskomponenten gegangen sei und einer davon die B._____ GmbH betroffen habe. Dem Beschuldigten sei vorgeworfen worden, er habe als Mitglied der Direktion der H._____ Genossenschaft Kredite über insgesamt Fr. 3.6 Millionen an die I._____ GmbH vergeben, wofür die vom Beschuldigten beherrschte B._____ GmbH Provisionen von Fr. 140'000.00 kassiert haben soll.