2.2. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 20. Dezember 2024 (Postaufgabe) Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 25. Februar 2025 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 17. März 2025 beantragte der Beschuldigte, er sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Mit Schreiben vom 1. April 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie darauf verzichte, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. Anschlussberufung zu erklären. 3.3. Mit Eingabe vom 26. April 2025 stellte der Beschuldigte den Beweisergänzungsantrag, dass G._____ als Zeuge einzuvernehmen sei.