2.3. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 42 Abs. 1 StGB der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 2 Jahre festgesetzt. 3. 3.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 1'000.00 festgelegt und dem Beschuldigten auferlegt. 3.2. Die Verfahrenskosten bestehen aus einer Pauschalgebühr von Fr. 1'200.00. Diese wird dem Beschuldigten auferlegt. 4. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.