Sachverhalt zur strafbaren Handlung: Zur Bestrafung führen bei A._____ weiterhin die zu Unrecht an die B._____ weiterbelasteten Prozesskosten aus einem Arbeitsstreit mit einer früheren Arbeitgeberin. A._____ hat zum Zeitpunkt der Ereignisse eine Kaderposition im Kreditbereich einer Privatbank innegehabt. Er hat 2019 die Rechnung für die Rechtsberatung von E._____, CHF 9'644, und im Jahre 2020 die Rechnung für die Rechtsberatung von F._____ AG, CHF 27'535, von der B._____ bezahlen lassen. Die entsprechenden Beträge wurden in den Jahresrechnungen der B.___