Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 19. Juli 2024 sprach die Kantonale Staatsanwaltschaft den Beschuldigten wegen Steuerbetrugs schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 260.00 (Probezeit 2 Jahre). Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: