4.5. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte hat u.a. eine versuchte und eine vollendete vorsätzliche Tötung und somit gleich zwei Mal eine Katalogtat von erheblicher Schwere begangen, wofür er zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt wird. Er hat das höchste Rechtsgut überhaupt, das Leben, zuerst in massiver Weise gefährdet und anschliessend verletzt. Es bestehen zudem erhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten zu veranschlagen. Insgesamt erscheint mit der Vorinstanz eine Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren als angemessen.