4.4.2. Der Beschuldigte hat, nachdem er vier Jahre lang die Schule in Kasachstan besucht hat, den restlichen Teil seiner Schulzeit in Deutschland absolviert und dort in den Jahren 2009 bis 2011 eine Ausbildung zum Strassenbauer gemacht (UA act. 161; 2681; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Folglich hat der Beschuldigte, welcher Hochdeutsch spricht, einen Teil seiner Kindheit sowie seine gesamte Jugend in Deutschland verbracht, hat dort eine Ausbildung gemacht und besucht in seiner Heimat regelmässig seine minderjährige Tochter (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3; GA act. 4597), was aufzeigt, dass er mit der dortigen Kultur bestens vertraut ist. Eigenen Angaben zufolge war er an Ostern