Ab Juli 2024 war er als Strassenbauer bei der P._____ AG in einem Vollzeitpensum angestellt (Beilagen zum Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung; GA act. 4597). Aktuell arbeitet er bei der I._____ in einem Vollzeitpensum (Beilage 1 zum Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung). Für seine in Deutschland lebende minderjährige Tochter hat er einen monatlichen Unterhalt von Fr. 500.00 zu bezahlen. Sodann habe er Schulden in Höhe von ca. Fr. 15'000.00 für ausstehende Unterhaltszahlungen. Vermögen habe er eigenen Angaben - 30 -