Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als maximal durchschnittlich: Der Beschuldigte war bis Ende 2017 als Verkäufer bei der L._____ und zwischen Februar 2018 und August 2019 als Fachberater für Baustoffe bei der M._____ AG tätig. Danach habe er eigenen Angaben zufolge versucht, selbständig erwerbstätig zu sein, was er jedoch wieder aufgegeben habe. Danach war er bei der N._____ AG in U._____ als «Packing-Assistant» in einem Vollzeitpensum angestellt und von Januar 2022 bis Juni 2024 zuerst als Allrounder und danach als Magaziner bei der O._____ AG (UA act. 161 ff.). Ab Juli 2024 war er als Strassenbauer bei der P.___