in der Schweiz beschränken sich somit, nebst dem erstmals im Berufungsverfahren angegebenen kleinen Freundeskreis, auf seine Partnerin, bei welcher es sich um seine Mittäterin, die Mitbeschuldigte C._____ handelt, welche mit Urteil des Obergerichts SST.2025.12 vom 1. Juli 2025 des Landes verwiesen worden ist.