4.4. 4.4.1. Der heute 34-jährige Beschuldigte ist geschieden und Vater eines minderjährigen Kindes, welches in Deutschland bei der Kindsmutter lebt (UA act. 160; 2680). Er ist in Kasachstan geboren und im Jahr 1998 im Alter von acht Jahren nach Deutschland gezogen (UA act. 159; 2680; Protokoll Berufungsverhandlung S. 2). Am 1. April 2017 und somit im Alter von 26 Jahren ist er in die Schweiz eingereist. Er verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung B und wohnt zusammen mit seiner Partnerin, der Mittäterin C._____ (MIKA-Akten S. 141; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Er befindet sich demnach seit etwas mehr als acht Jahren in der Schweiz, wo er auch arbeitstätig ist und seinen faktischen