4. Landesverweisung 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB für die Dauer von 10 Jahren des Landes verwiesen. - 28 - Während der Beschuldigte mit Berufung beantragt, es sei von der Anordnung einer Landesverweisung abzusehen, beantragt die Oberstaatsanwaltschaft die Erhöhung der Dauer der Landesverweisung auf 15 Jahre.