Weiter hat die Staatsanwaltschaft im Juli 2022 einen Antrag auf Anordnung von Ersatzmassnahmen beim Zwangsmassnahmengericht gestellt (UA act. 1287.1). Sodann hat sie Ende Oktober 2022 dem Beschuldigten und den Mitbeschuldigten C._____ und B._____, nach entsprechender Organisation, die Vorladungen für die Schlusseinvernahmen zugestellt (UA act. 4260 ff.). Schliesslich wurden dem amtlichen Verteidiger am 1. Dezember 2022 die Akten des vorliegenden Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zugestellt (UA act. 440.1). Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots ist nach dem Gesagten nicht auszumachen.