Sodann ist die Staatsanwaltschaft im Februar 2022 in Bezug auf die mit einer Schriftensperre belegten Ausweisdokumente des Beschuldigten aktiv geworden (UA act. 454 ff.). Weiter liegt auch keine Untätigkeit der Staatsanwaltschaft zwischen dem 5. April 2022 und der Schlusseinvernahme vom 20. Dezember 2022 (UA act. 2819.1) vor. So ist der Staatsanwaltschaft Mitte Mai 2022 der über 60 Seiten umfassende Rapport der Kantonspolizei zugestellt worden, welchen es zuerst zu würdigen galt (UA act. 2317 ff.). Weiter hat die Staatsanwaltschaft im Juli 2022 einen Antrag auf Anordnung von Ersatzmassnahmen beim Zwangsmassnahmengericht gestellt (UA act.