Weiter ist am 25. März 2021 ein Vollzugsbericht der Kantonspolizei betreffend das Mobiltelefon der Mitbeschuldigten C._____ erstellt worden (UA act. 3516). Im Januar 2022 hat die Staatsanwaltschaft sodann einen delegierten Ermittlungsauftrag an die Polizei erlassen (UA act. 52) sowie einen Antrag auf Verlängerung der Ersatzmassnahmen beim Zwangsmassnahmengericht gestellt (UA act. 1275 ff.). Sodann ist die Staatsanwaltschaft im Februar 2022 in Bezug auf die mit einer Schriftensperre belegten Ausweisdokumente des Beschuldigten aktiv geworden (UA act.