Entgegen seinem Vorbringen ist es jedoch nicht so, dass zwischen diesen beiden Einvernahmen keine Untersuchungshandlungen stattgefunden hätten. So fand beispielsweise im April 2021 ein Mailverkehr mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt, woraufhin dieser Akten zugestellt und der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Juli 2021 wieder retourniert worden sind (UA act. 73 ff.). Weiter ist am 25. März 2021 ein Vollzugsbericht der Kantonspolizei betreffend das Mobiltelefon der Mitbeschuldigten C._____ erstellt worden (UA act.