Was die persönlichen Verhältnisse betrifft, so wohnt der heute 34-jährige Beschuldigte nach wie vor mit seiner Partnerin, der Mittäterin C._____, zusammen. Er ist Vater eines in Deutschland wohnhaften Kindes aus einer geschiedenen Ehe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Aktuell ist er bei der I._____ in einem Vollzeitpensum angestellt (Beilage 1 zum Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung). Die Verbüssung einer Freiheitsstrafe ist für jede sozial integrierte und arbeitstätige Person - 25 -