Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte hat an einem nicht näher bekannten Tag zwischen dem 4. Oktober 2019 und dem 31. Oktober 2019 in der damaligen Familienwohnung an der S-Strasse in T._____ zusammen mit seiner Mittäterin C._____ versucht, D._____ durch eine Überdosis des Schlafmedikaments Benocten zu töten. Dies, indem C._____ in Absprache und damit in Mittäterschaft mit dem Beschuldigten eine deutlich über der empfohlenen Höchstdosis liegende Menge an Tropfen des Schlafmedikaments Benocten auf einen Teelöffel gegossen und dies dann D._____ oral eingeflösst hat.