__ durch den Beschuldigten und C._____ verweigert worden sind, ist es nicht so, dass die Taten einer ethisch hochstehenden oder ethisch zu rechtfertigenden Gesinnung entsprungen sind und der Beweggrund achtenswert wäre (vgl. BGE 115 IV 65 E. 2; BGE 97 IV 77 E. 2a). Der Beschuldigte war in subjektiver Hinsicht fälschlicherweise der festen Überzeugung, das vermeintlich Beste für seine Tochter D._____ zu tun, indem er sie getötet hat, und dass es keinen anderen Ausweg gebe als ihre Tötung. Wie dies bereits aufgezeigt worden ist, hätte es jedoch - 22 -