Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte hat am Abend des 6. Mai 2020 in der damaligen Familienwohnung an der Q-Strasse in R._____ zusammen mit seiner Partnerin, der Mitbeschuldigten C._____, die gemeinsame Tochter D._____ vorsätzlich getötet, indem er das zuvor eigens zu diesem Zweck beschaffte Betäubungsmittel MDMA in der Menge von 1 Gramm zu Pulver verarbeitet und dieses mit einer Tablette des Schlafmedikaments Zolpidem vermischt hat, woraufhin H._____ Babymilchpulver und Erdbeerbrei hinzugegeben und das vorbereitete MDMA- und Zolpidem-Gemisch D._____ oral eingeflösst hat. Einige Zeit nach der Verabreichung des Gemischs, als D.___