Entgegen der Oberstaatsanwaltschaft ging es dem Beschuldigten und C._____ nicht darum, unter aussergewöhnlich krasser Missachtung des Lebens ihrer Tochter D._____ die eigenen egoistischen Absichten durchzusetzen, sondern darum, sie von ihren Qualen erlösen zu wollen und damit das subjektiv vermeintlich Beste für sie zu machen.