Einschlafen führe. Danach habe er sich weiter im Internet über die Wirkung von MDMA informiert. Damit es für D._____ noch einfacher sei, hätten sie noch ein Schlafmedikament hinzugefügt. Dem Beschuldigten und C._____ sei es darum gegangen, dass D._____ ohne Schmerzen habe einschlafen können (UA act. 2688; 2729). Der Beschuldigte führte weiter aus, nicht gewollt zu haben, dass D._____ während ihres Versterbens leide, sondern aufgrund des Ecstasys schöne Momente im Kopf habe (UA act. 2689). Nach der Einnahme des Ecstasys habe D._____ immer wie schwerfälliger geatmet und nichts mehr um sich herum wahrgenommen. Sie sei nicht ansprechbar gewesen und habe auf keine Stimme reagiert. Sie sei zwar