Mitbeschuldigten C._____ hervor, welche ebenfalls konstant ausführte, ihre Tochter erlöst zu haben, weil deren Leid für sie sehr schlimm gewesen sei. Sie habe es für D._____ gemacht (UA act. 2492; Protokoll Berufungsverhandlung S. 25). Auch die Grossmutter von D._____, die Mitbeschuldigte B._____, gab an, dass sie der Ansicht sei, D._____ sei getötet worden, weil C._____ und der Beschuldigte deren Leid nicht mehr hätten sehen können und weil keine Besserung in Sicht gewesen sei. Sie hätten ihr dieses Leben ersparen wollen und aus Liebe gehandelt. Es sei dem Beschuldigten und C._____ darum gegangen, D._____ zu erlösen (UA act. 2890 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 29).