__ geschritten wäre. Weiter hervorzuheben ist die anlässlich der Berufungsverhandlung getätigte Aussage von C._____, mit welcher sie bestätigt hat, dass es sein könne, dass es lediglich aus ihrer eigenen Sicht keinen anderen Ausweg mehr gegeben habe, aus der Sicht anderer Menschen jedoch schon (Protokoll Berufungsverhandlung S. 25). Mithin hat sie eingestanden, dass sie sich vorstellen könne, dass andere Personen in der betreffenden Situation nicht wie sie und der Beschuldigte gehandelt hätten. - 16 - 2.3.3. Entgegen der Oberstaatsanwaltschaft ist eine Qualifikation als (versuchter) Mord aus den nachfolgend dargelegten Gründen auszuschliessen: