__ jeweils lediglich für ca. zwei Stunden bei ihr war, weil sie danach wieder durch C._____ ernährt werden musste, da die Essenszufuhr durch andere Personen nicht klappte (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 33). Folglich hätte die Magensonde auch in dieser Hinsicht zu einer weiteren Entlastung geführt. Gemäss Bericht des Kantonsspitals Aarau vom 16. März 2020 habe C._____ den auf 10. März 2020 geplanten Kombinationseingriff zur Einlage einer Magensonde und zur Durchführung einer zerebralen Bildgebung jedoch mit der Begründung abgesagt, dass D._____ nun besser esse und C._____ den Eingriff nicht wünsche (UA act. 1869).