Der Beschuldigte sei verzweifelt und hilflos gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20; S. 22 f.). Diesbezüglich ist jedoch festzuhalten, dass es sich lediglich um eine aus Sicht des Beschuldigten sowie von C._____ und somit subjektiv empfundene aussichtslose Situation handelte. So ist betreffend die Betreuung von D._____ festzuhalten, dass sowohl der Beschuldigte als auch C._____ bestätigt haben, dass B._____ angeboten habe, ihr Arbeitspensum zu reduzieren, um mehr Zeit für die Betreuung von D._____ zu haben sowie bei der Familie zu übernachten, damit C._____ länger hätte Durchschlafen können. Weiter sei ihnen auch angeboten worden, dass sie hätten zu B._____ umziehen können (UA act.